AGB

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tattoostudio Cosmos Tattoo Heilbronn

1. Gültigkeit

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Cosmos Tattoo Heilbronn“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

2. Kommunikation

Tätoanfragen sind ausschließlich über das Formular zu stellen.
Die Projektbesprechung sowie sämtliche auf das Projekt bezogenen Inhalte, werden ausschließlich über für das Projekt generierte Kommunikationsportal durchgeführt und ausgetauscht.

3. Durchführung

Projekte werden mit dem Kunden vor Ort am Tag des Termins genaustens
besprochen und geplant
Nach jeder Änderung hat der Kunde diese zu Bestätigen
Ein Körper ist ein arbeitender Organismus. Hierbei gilt ausdrücklich zu erläutern, dass
die Tattoowierer keine Hautunebenheiten oder veraltete, nicht sichtbare Narben
erkennen können, was das Endergebnis beeinflussen kann
Der Kunde hat vorbereitet zum Termin zu kommen

4. Verspätungen / Verzögerungen

Die Zeitberechnung beginnt ab der eingeplanten Zeit, auch bei Verspätung der
Kunden.
Wird eine Verspätung seitens des Tätostudios erzeugt, beginnt die Terminzeit ab
dem Beginn der Bearbeitung des Projektes
Jede vermeidbare Störung durch den Kunden wird zur Arbeitszeit mit einberechnet und kann den Preis aufgrund des Mehraufwandes ändern.

5. Jugendschutz

a. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden nicht tätowiert.
b. bei Jugendlichen über 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter Elternteil während der Behandlung anwesend sein

6. Anzahlung und Termine

Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

· eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder

· eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder

· der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Sie erfolgt – außer in Fällen, in welchen dies dem Kunden unzumutbar ist – ausschließlich in Form eines übertragbaren Gutscheins.

Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform – sei es durch eine Terminkarte, per E-Mail oder durch sonst ein elektronisches Medium - bestätigt wird.

7. Körperliche Verfassung      

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

· Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,

· Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,

· Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika

· Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,

· Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,

· ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,

· ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.

· Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

8. Cover Up        

Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. 

9. Hautirritationen        

Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. 



10. Orthographie

Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

11. Komplikationen mit der Tätowierung        

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich an die ihm vor Terminbeginn per Email zugesandten Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen. 

12. Nachstechen        

Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben – die in Kenntnisnahme der Pflege ist, wie in der Pflegeanleitung angegeben, zu bestätigen. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.

Tattoos im Handbereich – Finger / Handrücken / Handballen sind aufgrund der mit der Stelle verbundenen Risiken vom Kostenlosen Nachstechen ausgeschlossen. Kostenfaktor errechnet sich anhand von Punkt 13. Durchführung Nachstechen der AGB.

13. Durchführung Nachstechen 

 Das Nachstechen ist innerhalb von 6 Monaten unter Einhaltung der AGB im
Gesamtpreis enthalten.
- Das Nachstechen erfolgt bei dem Tattoowierer, der das Tattoo gestochen hat
- Dem Pflegehinweis ist Folge zu leisten
- Der Pflegehinweis MUSS innerhalb von 10 Stunden nach der Tattoowierung
durchgelesen und bestätigt werden
Sollte keine fristgerechte Bestätigung vorliegen gelten folgende Konditionen

a. - Bei einem neuen Tattoo kann das nach zu stechende Tattoo nachgestochen werden,
sofern dies bei demselben Künstler stattfindet
b. - Cosmos Tattoo berechnet, bei nicht Einhaltung der Pflege sowie einer nicht vorhandenen Bestätigung (AGB Punkt 9 und 10) , wie folgt die Nachstechgebühren:





Tattoos in Schwarz:

Bis 4cm – ohne Schattierung 20€ / mit Schattierung 30€ / zzgl. +10€ Pro bunter Farbe
Bis 10cm – ohne Schattierung 40€ / mit Schattierung 60€ / zzgl.+15€ Pro bunter Farbe

Bis 20cm – ohne Schattierung 80€ /mit Schattierung 120€ / zzgl.+20€ Pro bunter Farbe

Bis 40cm – ohne Schattierung 160€ / mit Schattierung 240€ / zzgl.+25€ Pro bunter Farbe


14. Bildrechte

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Dies ist in der Einverständniserklärung an zu geben.

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